Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines
Sämtliche Preise sind unverbindliche Preisempfehlungen ohne Legierungszuschläge und ohne Mehrwertsteuer.
Mit dem Erscheinen des jeweils aktuellen Hauptkatalogs (Preiskatalogs) verlieren alle vorhergehenden Kataloge und Prospekte ihre Gültigkeit.
Druckfehler jeder Art, auch bei technischen Daten oder Preisen, berechtigen nicht zu Ansprüchen.
Baumaß- oder Preisänderungen infolge Weiterentwicklungen oder Normänderungen behalten wir uns vor.
Alle angegebenen Schnittdaten sind Richtwerte. Die tatsächlichen Schnittgeschwindigkeiten und Vorschübe sind von den jeweiligen Arbeitsbedingungen abhängig.
Die Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Der Kunde nimmt die AGB spätestens mit der Entgegennahme der Ware an. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen an den Kunden als vereinbart.
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Bedingungen sowie etwaige gesonderte vertragliche Vereinbarungen zugrunde. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden auch durch Auftragsannahme nicht Vertragsinhalt, es sei denn, der Lieferer hat diesen gesondert schriftlich zugestimmt.
Der Lieferer behält sich an Mustern, Abbildungen, Zeichnungen etc. – auch in elektronischer Form – die Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist dem Besteller nicht gestattet, Vervielfältigungen von den Unterlagen zu machen.
Preislisten, die vom Lieferer übergeben oder versandt werden, gelten als Angebotsabgabe. Sämtliche Angebote sind bezüglich Preisen und Liefermöglichkeiten freibleibend, Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Bei der Ausführung der Standardwerkzeuge gelten die Katalogs­angaben, die jedoch einer technischen Weiterentwicklung unter­worfen sind. Durch Weiterentwicklung bedingte Änderungen berechtigen den Besteller nicht zur Reklamation.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen zur Erlangung der Wirksamkeit der Schriftform.

Bestellannahme
Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit der Auslieferung der Ware zustande. Der Besteller haftet für die Richtigkeit der von ihm dem Lieferer zur Verfügung gestellten Unterlagen (Zeichnungen, Muster, etc.). Wenn aus Zeichnungen des Bestellers keine eindeutigen Ausführungstoleranzen hervorgehen, fertigt der Lieferer nach seinen Erfahrungen und branchenüblichen Normen.
Der Lieferer behält sich bei Sonderwerkzeugen Über- bzw. Unterlieferungen um jeweils 10 % der Menge vor.

Preise und Zahlung
Die Preise sind freibleibend, verstehen sich in Euro ab Werk ausschließlich der zur Zeit gültigen Mehrwertsteuer und Kosten für etwaige Verpackung, Transport und Versicherung.
Die Zahlung hat bei Sonderwerkzeugen innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto, bei Standardwerkzeugen innerhalb 8 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen rein netto zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug berechnet der Lieferer Verzugszinsen in Höhe der üblichen Bankzinsen.
Wir sind berechtigt, ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung zu erbringen, wenn uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich vermindern und die Bezahlung offener Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährden können.

Lieferzeit
Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
Teillieferungen sind zulässig. Im Verzugsfall kann der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht versandbereit gemeldet ist.
Der Liefertermin gilt als erfüllt, wenn die Ware versandbereit gemeldet ist.
Die Lieferung erfolgt durch unseren Außendienst oder durch Paketdienst, ab € 100,00 Warenwert frei Haus.

Eigentumsvorbehalt
Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand vor, bis sämtliche Forderungen des Lieferers gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftigen entstehenden Forderungen beglichen sind.
Wird die Vorbehaltsware veräußert, so tritt der Kunde die dadurch entstandenen Kaufpreis- und Werklohnforderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an uns ab.
Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf unser Eigentum hinweisen und uns informieren, um die Durchsetzung unserer Eigentumsvorbehaltsrechte zu ermöglichen.

Mängelansprüche
Der Besteller ist nicht von einer Wareneingangskontrolle befreit, dies gilt besonders dann, wenn uns bei der Auftragserteilung Toleranzen vorgeschrieben wurden.
Mängelrügen sind uns innerhalb 5 Arbeitstagen schriftlich anzuzeigen. Ab dem Datum der Mängelrüge muss uns der reklamierte Auftrag zur Nacharbeit zur Verfügung gestellt werden. Berechtigte Mängelrügen, die sich auf Mängel oder zugesicherte Eigenschaften beziehen, verpflichten uns zur kostenlosen Nacharbeit. Ist eine Nacharbeit zweimal fehlgeschlagen, so kann der Besteller vom Auftrag zurücktreten.
Der Lieferer haftet ausschließlich für die Erstattung seiner Bearbeitungskosten. Für weitergehende Schäden, gleich welcher Art, ist eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden und Mangelfolgeschäden.
Für das Verhalten des an uns gesandten Materials übernehmen wir keine Haftung. Der Anspruch auf Vergütung bleibt unberührt.
Wir übernehmen keine Gewähr für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung und Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen, Nichtbeachtung der beschriebenen Einsatz- und Umgebungsbedingungen oder nicht ordnungsgemäßer Wartung entstanden sind. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen und Leistungen auf ihre Anwendung für den eigenen Gebrauch selbst zu prüfen.

Anwendbares Recht
Für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten ist der Sitz unseres Unternehmens ausschließlich Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland unterhält oder sein Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Als Erfüllungsort für alle Leistungen, Lieferungen und Zahlungen gilt der Sitz unseres Unternehmens als vereinbart.

Stand: Februar 2019